Die Institution "Schülervertretung" hat die Aufgabe, die Interessen der SchülerInnen zu vertreten und sich für diese einzusetzen. Sie hat das Recht, auf die Gestaltung des Schullebens Einfluss zu nehmen. Die "Basis" sind die Klassenversammlungen, die den Sprecher (Klassensprecher/in) in die Klassenvollversammlung (SV) entsenden. Die Schülerschaft oder die SV wählt den/die Schülersprecher/in. Die Schülervertreter sind der Schülerschaft gegenüber in ihrer Arbeit verpflichtet und verantwortlich. Der Erfolg ihrer Initiativen und Handlung hängt von den Anregungen der Schülerschaft ab.
(§31 SchulG)
Noel Nees (9a), Inessa Bopp (10a), Paul Müller (10a)
SV-Lehrkräfte: Frau Dreher & Herr von Szadkowski
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