Schülerbeförderung

 

Verhalten bei Fahrausfällen

 

Busprobleme im ÖPNV

Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag, der zwischen den Eltern und dem Verkehrsunternehmen als abgeschlossen gilt. Auf dieser Grundlage haben die Eltern Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen. Bei Problemen (Busverspätungen, Busausfall, Fehlverhalten der Fahrer) setzen Sie sich daher bitte direkt mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung:

ORN: Telefon 06131 - 4975022 bzw. 3757652

Fa. Herz: 06788 – 350 (Touren Meckenbach bzw. Sien, Becherbach und Otzweiler nach Kirn)

Der Landkreis selbst hat keine vertragliche Grundlage mit den Verkehrsunternehmen und somit auch keine direkte Möglichkeit, gegenüber den Busunternehmen Forderungen zu stellen. Nichtsdestotrotz wären wir über eine entsprechende Info an uns dankbar, damit wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen können.

Ausnahme: Nur für die Fahrten von Kirn/Auf dem Loh zum Schulstandort gibt es einen Vertrag mit dem Busunternehmen Herz und der Landkreis hat direkte Eingriffsmöglichkeiten. Hier bitten wir Sie, bei Busproblemen auf jeden Fall das Schulsekretariat zu informieren.

Infos zur Schülerbeförderung

 

Seit dem 02.11.2022 werden (fast) alle Schülerfahrten im Rahmen des ÖPNV durch das kommunale Busunternehmen (KRN) durchgeführt. Alle Informationen zum Schulverkehr finden Sie auf der Website www.rnn.info/mehrbus, welche auch kontinuierlich aktualisiert wird, oder man kann die RNN Preis- und Fahrplanauskunft (www.rnn.info/fahrplan/preis-und-fahrplanauskunft) nutzen.

 

Ansprechpartner bei Problemen in der Schülerbeförderung


Fragen zur Schülerbeförderung allgemein:
Kreisverwaltung KH: 0671 – 8031643 oder
RNN: 06132 - 789622 bzw. info@rnn.info oder
infocenter@krn-mobil.de


Busausfall
KRN: 0171 - 3542907


Fragen zu den Fahrkarten
Kreisverwaltung KH: Herr Weirich 0671 - 8031676

Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrtkostenübernahme

  • Besuch der nächstgelegenen Realschule plus (kooperativ)
  • der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 km oder ist besonders gefährlich
  • Antrag ist erforderlich (ist im Schulsekretariat erhältlich)

Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Klassenstufe 10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel).

Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschließlich Klassenstufe 10 kostenfrei.

 

 

Fahrten im ÖPVN bzw. Schulbus

 

Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben.

Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann.

Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich.

Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten.

Lediglich für das Wohngebiete „Kirn-Auf dem Loh“ ist ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus (Hinfahrt 7.20 Uhr, Rückfahrt 13:20 Uhr)

 

 

Zumutbare Wartezeiten

 

Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestimmt.

(Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – Schulende Ganztagsschulen 16.00 Uhr)

Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu längeren Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten.

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