Infos zum Antrag auf Lernmittelfreiheit

 

Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026

Frist bis 17. März 2025

 

Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet, ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe für Sie kostenlos. Für die Teilnahme müssen Sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Für jedes Schuljahr ist eine erneute Antragstellung erforderlich !!!

 

Vorgehensweise:

1.) Prüfen Sie, ob Sie Sozialleistungen erhalten oder ein geringes Einkommen haben (hier bitte die Einkommenstabelle im Merkblatt https://bildung.rlp.de/fileadmin/user_upload/lmf-online.rlp.de/Service/Publikationen/Schuljahr_2025-2026/Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2025-2026.pdf beachten).

 

2.) Trifft dies zu, dann

  • beide Seiten des Antragsformulars (Papierform) ausfüllen und unterschreiben. Das Onlineformular https://formular-server.de/RLPkom_FS/findform?shortname=KVBKR_lmf&formtecid=3&areashortname=KVBKR wird digital versendet und ist ohne Unterschrift gültig.
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) vom Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2023 oder 2024 oder Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bürgergeld etc.) beifügen.

 

3.) Den Antrag + Nachweise über das Einkommen oder die Sozialleistungen bis zum 17. März 2025 an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach übersenden.

 

Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung finden Sie auch auf der Seite der Kreisverwaltung https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/schulen/lernmittelfreiheit/.

 

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